· die beiden genauen Bezeichnungen der Vertragsparteien, des Objekts mit Adresse sowie dem Kaufpreis
· Wann und unter welchen Voraussetzungen der Kaufpreis fällig wird und wohin er überwiesen werden soll
· Übertrag von Lasten, Nutzen und Besitz
· Klärung der Lastenfreiheit des Grundstücks oder Schuldenübernahme
· Versicherung des Verkäufers, dass gravierende Baumängel nicht bekannt sind
· die beiden genauen Bezeichnungen der Vertragsparteien, des Objekts mit Adresse sowie dem Kaufpreis
· Wann und unter welchen Voraussetzungen der Kaufpreis fällig wird und wohin er überwiesen werden soll
· Übertrag von Lasten, Nutzen und Besitz
· Klärung der Lastenfreiheit des Grundstücks oder Schuldenübernahme
· Versicherung des Verkäufers, dass gravierende Baumängel nicht bekannt sind
· Altlastenfreiheit des Grundstücks
· Belastungsvollmacht für den Käufer zur Eintragung seines finanzierendenInstituts im Grundbuch
· Rückabwicklungsmöglichkeiten (z.B. Rücktrittsrecht für den Käufer bei gravierenden Mängeln)
· Übergang bestehender Versicherungen auf den Käufer
· Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch
· die beiden genauen Bezeichnungen der Vertragsparteien, des Objekts mit Adresse sowie dem Kaufpreis
· Wann und unter welchen Voraussetzungen der Kaufpreis fällig wird und wohin er überwiesen werden soll
· Übertrag von Lasten, Nutzen und Besitz
· Klärung der Lastenfreiheit des Grundstücks oder Schuldenübernahme
· Versicherung des Verkäufers, dass gravierende Baumängel nicht bekannt sind
· Altlastenfreiheit des Grundstücks
· Belastungsvollmacht für den Käufer zur Eintragung seines finanzierendenInstituts im Grundbuch
· Rückabwicklungsmöglichkeiten (z.B. Rücktrittsrecht für den Käufer bei gravierenden Mängeln)
· Übergang bestehender Versicherungen auf den Käufer
· Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch
· Altlastenfreiheit des Grundstücks
· Belastungsvollmacht für den Käufer zur Eintragung seines finanzierendenInstituts im Grundbuch
· Rückabwicklungsmöglichkeiten (z.B. Rücktrittsrecht für den Käufer bei gravierenden Mängeln)
· Übergang bestehender Versicherungen auf den Käufer
· Eintragung einer Auflassungsvormerkung für den Käufer im Grundbuch