Zu diesen Immobilien gehören u.a. Räume, Hallen oder Flächen, welche hauptsächlich gewerblich genutzt werden. Zur gewerblichen Nutzung gehört z.B. die Nutzung als Bürofläche, Einkaufszentrum, Lagermöglichkeit oder auch als Restaurant. In der Regel werden Gewerbeimmobilien von Firmen oder Selbstständigen angemietet. Das Anmieten oder Kaufen dieser Immobilien ist von Privatpersonen ebenfalls gestattet.
Wichtig zu beachten ist hier, welche Veränderungen bei dieser Art von Immobilien gemacht werden können, ob die räumlichen Gegebenheiten durch zusätzliche Wände verändert werden dürfen und ob Maschinen bzw. Geräte aufgestellt werden dürfen. Die Entscheidung über diese Kriterien liegt dabei nicht nur beim Besitzer, sondern vor allem auch bei der Stadt, da diese darüber in der Baunutzungsverordnung entscheidet, wie eine Gewerbeimmobilie genutzt werden darf.
Der Mietvertrag von Gewerbeflächen unterscheidet sich im Vergleich zu Mietverträgen von anderen Immobilien stark, Gewerbeimmobilien werden meistens befristet vermietet. Eine vorzeitige Kündigung wegen Eigenbedarf ist nicht möglich.
Zu diesen Immobilien gehören u.a. Räume, Hallen oder Flächen, welche hauptsächlich gewerblich genutzt werden. Zur gewerblichen Nutzung gehört z.B. die Nutzung als Bürofläche, Einkaufszentrum, Lagermöglichkeit oder auch als Restaurant. In der Regel werden Gewerbeimmobilien von Firmen oder Selbstständigen angemietet. Das Anmieten oder Kaufen dieser Immobilien ist von Privatpersonen ebenfalls gestattet.
Wichtig zu beachten ist hier, welche Veränderungen bei dieser Art von Immobilien gemacht werden können, ob die räumlichen Gegebenheiten durch zusätzliche Wände verändert werden dürfen und ob Maschinen bzw. Geräte aufgestellt werden dürfen. Die Entscheidung über diese Kriterien liegt dabei nicht nur beim Besitzer, sondern vor allem auch bei der Stadt, da diese darüber in der Baunutzungsverordnung entscheidet, wie eine Gewerbeimmobilie genutzt werden darf.
Der Mietvertrag von Gewerbeflächen unterscheidet sich im Vergleich zu Mietverträgen von anderen Immobilien stark, Gewerbeimmobilien werden meistens befristet vermietet. Eine vorzeitige Kündigung wegen Eigenbedarf ist nicht möglich.
Zu diesen Immobilien gehören u.a. Räume, Hallen oder Flächen, welche hauptsächlich gewerblich genutzt werden. Zur gewerblichen Nutzung gehört z.B. die Nutzung als Bürofläche, Einkaufszentrum, Lagermöglichkeit oder auch als Restaurant. In der Regel werden Gewerbeimmobilien von Firmen oder Selbstständigen angemietet. Das Anmieten oder Kaufen dieser Immobilien ist von Privatpersonen ebenfalls gestattet.
Wichtig zu beachten ist hier, welche Veränderungen bei dieser Art von Immobilien gemacht werden können, ob die räumlichen Gegebenheiten durch zusätzliche Wände verändert werden dürfen und ob Maschinen bzw. Geräte aufgestellt werden dürfen. Die Entscheidung über diese Kriterien liegt dabei nicht nur beim Besitzer, sondern vor allem auch bei der Stadt, da diese darüber in der Baunutzungsverordnung entscheidet, wie eine Gewerbeimmobilie genutzt werden darf.
Der Mietvertrag von Gewerbeflächen unterscheidet sich im Vergleich zu Mietverträgen von anderen Immobilien stark, Gewerbeimmobilien werden meistens befristet vermietet. Eine vorzeitige Kündigung wegen Eigenbedarf ist nicht möglich.